Unsere 4-Tage-Woche
Leitfaden
Uns ist es sehr wichtig, dass wir unseren Mitarbeiter/innen eine bessere Work-Life-Balance anbieten. Wir haben uns auch lange Gedanken gemacht, wie und wo wir das optimieren können.
Bevor wir die 4-Tage-Woche definitiv eingeführt haben, haben wir alles durchgerechnet und extern prüfen lassen. Zudem kann jede und jeder für sich selbst entscheiden, ob dieses Arbeitsmodell für sich persönlich in Frage kommt.
Erfahrungsgemäss hat ein/e Coiffeur/euse ca. 20-30% Leerzeiten pro Woche, was mindestens ein ganzer Arbeitstag ausmacht. Während dieser Zeit wird somit kein Umsatz generiert, aber die Anwesenheit gilt als Arbeitszeit.
Das bedeutet, dass ein/e Coiffeur/euse ihren Umsatz (GAV schreibt vor gem. Art. 40.3: Bruttolohn x 2.5 = Umsatzziel Service (exkl. MwSt. und exkl. Verkauf)) in effektiv vier Arbeitstagen statt fünf erreichen kann.
Somit möchten wir Mitarbeiter/innen, die Termine gut und effizient planen, mit einem zusätzlichen freien Tag belohnen. Unser Konzept basiert tatsächlich auf 80% der Arbeitsstunden (also 34.4h statt 43h pro Woche), sprich 4 Tage à 8.6h, aber mit gleichen Anstellungsbedingungen wie bei einer 100% Anstellung (Ferien, Lohn, Provision, Überstunden etc.).
Bei einem Bruttolohn von 4’200.00 CHF müsste der Arbeitnehmende 10’500.00 CHF exkl. MwSt. und exkl. Verkauf umsetzen.
Wir erwarten aber den Umsatz von 10’500.00 CHF inkl. MwSt. und inkl. Verkauf, was die Zielerreichung somit für die Mitarbeitenden erleichtert.
Beim Mindestlohn von 3’800.00 CHF (GAV Art. 40.3) wird ein Monatsumsatz von 9’500.00 CHF erwartet, wieder exkl. MwSt. und exkl. Verkauf.
Auch bei diesem Beispiel, ist der erwartete Umsatz bei uns also 9’500.00 CHF inkl. MwSt. und inkl. Verkauf.
Wenn wir das Ziel pro Stunde berechnen und die durchschnittliche, monatliche Sollzeit von 148h (statt 185h) als Basis nehmen können wir folgende Schlüsse daraus ziehen:
Bruttolohn | Umsatzziel | Umsatzziel pro Stunde | Umsatzziel pro Stunde |
CHF 4’200.00 | CHF 10’500.00 | 70.95 CHF | 56.75 CHF |
CHF 3’800.00 | CHF 9’500.00 | 64.20 CHF | 51.35 CHF |
Der marktübliche Preis eines Herrenhaarschnitts (inkl. waschen und föhnen) liegt bei 49.00 CHF inkl. MwSt. – und der eingerechnete Aufwand beläuft sich auf ca. 30min.
Das Ziel kann somit erreicht werden, wenn 1.5 Herren pro Stunde bedient werden und weitaus übertroffen werden, wenn man Zusatzdienstleistungen wie beispielsweise Augenbrauen zupfen oder Bart schneiden anbietet. Noch höher ist dann der Umsatz, wenn man Produkte verkauft (und da ohne und nur mit minimalem zusätzlichem Zeitaufwand).
Es gibt immer mehr Coiffeure und Coiffeusen, die diesen Beruf oder gar Berufung aufgeben oder nicht erlernen, weil die Löhne tief sind, der Druck zu hoch ist und sich die Arbeitszeiten mit Freizeit und Familie beissen. Das Ziel ist es, mit diesem Modell entgegenzuwirken.
Wir wollen unseren Beruf wieder attraktiv machen, so wie er es eigentlich auch ist.
Zudem sind wir der festen Überzeugung, dass man mit fairen Arbeitsbedingungen physische aber vor allem psychische Beschwerden vorbeugen kann. Es soll unserem Personal sehr gut gehen.
Mit diesem Modell möchten wir aufzeigen, wie die Wirtschaftlichkeit und Work-Life-Balance harmonieren können. Die Zufriedenheit unseres Personals ist uns ein grosses Anliegen.
Die Voraussetzung für dieses Arbeitsmodell ist ein Kundenportfolio, dass die vom GAV festgelegten Zahlen bei 100 % abdeckt. Der selbsterarbeitete Umsatz soll demnach 2.5 x den Bruttolohn betragen.
Zudem werden die Umsätze nicht monatlich, sondern quartalsweise gerechnet. Somit kann es umsatzschwächere Monate geben, ohne Lohneinbussen in Kauf zu nehmen.
Bei diesem Modell kann der Arbeitnehmer nur gewinnen.
Medienpräsenz
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Ja, wenn das persönliche Kundenportfolio es zulässt.
Wie bei einer klassischen 100%-Anstellung.
Ja, alles was die wöchentlichen 34.4h übersteigt, gilt als Überstunden.
Ja, die Provisionierung ist identisch wie bei einer klassischen 100%-Anstellung (gem. interner Tabelle zur Provisionsermittlung).
Total beträgt die wöchentliche Soll-Zeit 34.4h (4 Tage à 8.6 Std / oder 5 Tage à 6.88 Std)
Ja. Jedoch werden alle 3 Monate die Umsätze kontrolliert. Bei Nichterreichung des definierten Umsatzziels wird eine Lohnkorrektur im Folgemonat getätigt. Sprich, wenn der erreichte Umsatz der letzten 3 Monate 90% des Sollumsatzes gem. GAV beträgt, gibt es eine Korrektur von 10% (garantiert ist aber der Mindestlohn gem. GAV).
Diese Möglichkeit besteht nicht. Das Umsatzziel pro Stunde wäre nicht mehr realistisch, da dieses exponentiell ansteigt bei sinkendem Pensum bzw. bei sinkenden Sollstunden.
- Krankheit / Unfall: gilt als Arbeitstag
- Ferien: gilt nicht als Arbeitstag
- Kurse / Schulungen / Weiterbildungen: gilt nicht als Arbeitstag
Weitere Fragen?
Melden Sie sich unter carmine.graziano@adesso-amici.ch (HR / Backoffice).
Unsere offenen Arbeitssstellen finden Sie hier.
Änderungen vorbehalten.